Fünf Irrtümer zum AI Act.
Was ab dem 2. August für Ihre Organisation gilt, und woran fast alle vorbeidenken.

Fünf Irrtümer zum AI Act
Was ab dem 2. August für Ihre Organisation gilt, und woran fast alle vorbeidenken.
Dieses Heft gibt Orientierung, keine Rechtsberatung. Es ordnet ein und benennt Handlungsbedarf, es prüft keinen Einzelfall und ersetzt keine juristische Prüfung.
Inhalt
- 01„Das betrifft die Tool-Hersteller“3
- 02„Ab August müssen wir alles kennzeichnen“5
- 03„Das greift erst im Dezember“7
- 04„Wenn jemand drüberliest, ist es erledigt“9
- 05„Das Risiko ist das Bußgeld“11
- 06Was bis wann steht13
Dieses Heft ist für Sie, wenn Sie anordnen und nicht ausführen. Es erklärt nicht den AI Act, sondern räumt fünf Irrtümer aus, die darüber entscheiden, ob Ihre Organisation am 2. August vorbereitet ist oder nur beschäftigt war.
Ein Beispiel gleich hier: Das Bild auf dem Umschlag ist mit KI erzeugt. Es trägt kein Label, und das ist richtig so. Warum, steht in Kapitel 2.
Dies ist keine Rechtsberatung. Das Heft ordnet ein und benennt Handlungsbedarf, es prüft keinen Einzelfall. Für konkrete Fragen ziehen Sie Ihre Rechtsabteilung hinzu. Stand: 29. Juli 2026, das regulatorische Umfeld bewegt sich.
„Das betrifft die Tool-Hersteller“

Das nehmen Sie mit
- Sie wissen, ob Ihre Organisation Anbieter, Betreiber oder beides ist.
- Sie erkennen die drei Handlungen, die Sie ungewollt zum Anbieter machen.
- Sie können die Pflichten den richtigen Schultern zuordnen.
„Gegen Halluzinationen können wir nichts machen, die kommen ja vom Anbieter.“ Diesen Satz höre ich oft, und er ist der Kern des Irrtums: Verantwortung wandert dorthin zurück, wo die Technik herkommt. Danach folgt meist eine von zwei Reaktionen. Entweder bleibt es bei der Ausrede, oder das Werkzeug wird vorsichtshalber gar nicht genutzt. Auch das ist eine Entscheidung, nur eine unausgesprochene.
Die Verordnung kennt diese Aufteilung nicht. Sie kennt zwei Rollen, und beide sind reguliert. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder es unter eigenem Namen anbietet. Betreiber ist, wer ein System im beruflichen Kontext in eigener Verantwortung einsetzt. Damit sind Sie im Anwendungsbereich, ohne eine Zeile Code geschrieben zu haben.
Nicht die Frage, ob Sie KI bauen. Die Frage, ob Sie sie einsetzen.
Die Pflichten verteilen sich nicht zufällig: Technik beim Hersteller, Entscheidungen bei Ihnen.
| Pflicht | Wer trägt sie |
|---|---|
| Hinweis, dass ein Chatbot eine KI ist | Anbieter der Lösung |
| Maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte | Anbieter des KI-Systems |
| Sichtbare Kennzeichnung Ihrer Veröffentlichungen | Sie als Betreiber |
| Information bei Emotionserkennung | Sie als Betreiber |
Dann die Stelle, an der die Rolle kippt: Wer ein System maßschneidern lässt, unter eigenem Namen anbietet oder seinen Zweck wesentlich verändert, wird selbst zum Anbieter.
Der häufigste Fall sieht harmlos aus. Ein Team holt sich OpenWebUI oder LibreChat, um Modelle anbieterunabhängig zu nutzen, legt die Oberfläche in Markenfarben an, setzt das Logo darauf und rollt sie als hauseigenen Chat aus. Genau hier gehört die Rollenfrage gestellt. Gestellt wird sie fast nie.
Beim eingekauften System klären Sie die Rollenfrage schriftlich mit dem Dienstleister. Beim selbst aufgesetzten Wrapper gibt es niemanden dafür. Dann liegt sie bei Ihnen.
Auf den Punkt
- Die Verordnung kennt Anbieter und Betreiber. Wer KI einsetzt, ist drin.
- Technikpflichten beim Hersteller, Entscheidungspflichten bei Ihnen.
- Der gebrandete Chat-Wrapper ist der unterschätzte Fall.
„Ab August müssen wir alles kennzeichnen“
Das nehmen Sie mit
- Sie kennen die genau zwei Fälle, in denen Sie sichtbar kennzeichnen müssen.
- Sie können kosmetische von inhaltlichen Eingriffen unterscheiden.
- Sie wissen, welche zwei KI-Werkzeuge fast alle falsch einordnen.
Die häufigste Frage vor dem Stichtag lautet: Müssen wir jetzt jeden Text und jedes Bild aus einem KI-Werkzeug mit einem Hinweis versehen? Die Antwort ist nein, und die Erleichterung darüber ist meistens größer als nötig.
Sichtbar kennzeichnen müssen Sie als Betreiber in zwei Fällen. Erstens bei Deepfakes, also KI-erzeugten Bildern, Tönen oder Videos, die echt wirken. Zweitens bei veröffentlichten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn kein Mensch sie inhaltlich geprüft hat. Alles Weitere ist entweder Herstellersache oder gar nicht erfasst.
Zwei Fälle, nicht alle. Aber diese zwei liegen näher an Ihrem Alltag, als die meisten denken.
Ob ein KI-Eingriff überhaupt zählt, entscheidet eine einzige Linie. Sie ist leicht zu merken und wird trotzdem regelmäßig falsch gezogen.
Ändert die KI, was der Inhalt aussagt, und nicht nur, wie er aussieht, zählt der Eingriff.
| Kosmetisch, zählt nicht | Inhaltlich, zählt |
|---|---|
| Rechtschreibung, Format, Kompression | Objekte einfügen oder entfernen |
| Rauschen, rote Augen, leichtes Zuschneiden | Gesichter verpixeln, Körperform ändern |
| Dezente Farb- und Helligkeitskorrektur | Grauer Himmel wird blau, Schwarzweiß wird koloriert |
KI-Übersetzungen und KI-Zusammenfassungen sind inhaltliche Eingriffe, keine kosmetischen. Wer beides für Formatarbeit hält, unterschätzt seinen eigenen Bestand erheblich. Sprechen Sie das im Team ausdrücklich an.
Auf den Punkt
- Sichtbar kennzeichnen müssen Sie bei Deepfakes und bei ungeprüften Texten zu öffentlichen Themen.
- Die Linie verläuft zwischen dem Was und dem Wie eines Inhalts.
- Übersetzung und Zusammenfassung liegen auf der inhaltlichen Seite.
„Das greift erst im Dezember“
Das nehmen Sie mit
- Sie wissen, wem die Schonfrist bis Dezember tatsächlich gehört.
- Sie wissen, was mit bereits veröffentlichten Inhalten passiert.
- Sie kennen den häufigsten Platzierungsfehler beim Kennzeichnen.
Dieser Irrtum ist der gefährlichste, weil er beruhigt. Es stimmt, dass es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt. Sie gehört nur nicht Ihnen.
Die Frist betrifft die maschinenlesbare Markierung bei KI-Systemen, die vor dem 2. August auf dem Markt waren. Sie ist eine Erleichterung für die Werkzeughersteller, damit sie ihre Wasserzeichen nachrüsten können. Ihre eigene Pflicht zur sichtbaren Offenlegung gilt ab dem 2. August, ohne Puffer.
Die Schonfrist gehört den Herstellern. Für Ihre Veröffentlichungen gibt es keine.
Was Sie entlastet: Inhalte, die vor dem 2. August veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Pflicht greift für alles, was ab dem Stichtag neu erscheint.
Bleibt die Frage, wie man richtig kennzeichnet. Hier passiert der zweithäufigste Fehler, und er ist rein handwerklich: Das Label steht an der falschen Stelle.
- Ins Bild, nicht in die Bildunterschrift. Nur ein eingebettetes Label reist mit, wenn der Inhalt geteilt oder abfotografiert wird.
- Sofort sichtbar, ohne Klick, ohne Hover, ohne Scrollen, lesbar vor jedem Hintergrund.
- Vorschaubilder brauchen ein eigenes Label. Der Teaser ist die erste Begegnung.
- Bei Video am Anfang und wiederholt. Der Abspann kommt zu spät. Bei Audio ein hörbarer Hinweis zu Beginn.
Für die Beschriftung selbst hat die Kommission drei kostenlose Icons veröffentlicht: „AI GENERATED“, „AI MODIFIED“ und ein Basis-Icon. Zwei Details dazu werden oft übersehen: Es heißt europaweit AI, nicht KI. Und immer die beschriftete Variante nutzen, das reine Symbol reicht nicht.
Auf den Punkt
- Die Frist bis Dezember gilt den Herstellern, Ihre Offenlegung startet am 2. August.
- Altbestand bleibt unangetastet, die Pflicht greift ab Neuveröffentlichung.
- Das Label gehört in den Inhalt, nicht daneben, und ins Vorschaubild ebenso.
„Wenn jemand drüberliest, ist es erledigt“

Das nehmen Sie mit
- Sie kennen die drei Bedingungen, die zusammenkommen müssen, damit die Pflicht greift.
- Sie erkennen den Unterschied zwischen Draufschauen und Prüfen.
- Sie wissen, wer bei Ihnen namentlich geradesteht.
Dieser Irrtum ist der teuerste, weil er sich wie Sorgfalt anfühlt. Ein Mensch hat den Text gelesen, also ist die Sache erledigt. Der Gedanke ist nicht falsch, er ist nur unvollständig.
Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte greift ohnehin nur, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Text ist veröffentlicht, er informiert über ein Thema von öffentlichem Interesse, und es fehlt die menschliche Redaktion. Fällt eine Bedingung weg, gibt es nichts zu kennzeichnen. Interne Papiere, einzelne E-Mails, gewöhnliche Werbe- und Produkttexte sind gar nicht erfasst.
Der gewöhnliche Marketingtext braucht kein Label. Die ungeprüfte Meldung zur Produktsicherheit schon.
Bleibt die dritte Bedingung, und dort sitzt der Irrtum. Die Ausnahme greift nur, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und eine benannte Person die Verantwortung dafür übernimmt. Beides, nicht eines von beiden.
| Reicht nicht | Erforderlich |
|---|---|
| Rechtschreibkorrektur | Inhaltliche Prüfung samt Faktencheck |
| Eine Redaktionsrichtlinie im Intranet | Eine Person mit Änderungs- und Ablehnungsbefugnis |
| Freigabe per Klick ohne Befassung | Nachvollziehbare Befassung mit dem Inhalt |
| Automatische Übersetzung | Kontrolle des übersetzten Inhalts |
| KI prüft KI | Ein Mensch mit Fachkompetenz |
Die zweite Bedingung wird fast immer übersehen: Name, Funktion und Kontaktdaten der verantwortlichen Person gehören veröffentlicht, online zum Beispiel im Impressum.
Dass Freigaben oft nur ein Überfliegen sind, ist selten Nachlässigkeit. Inhaltlich einzusteigen kostet echte Zeit, und die ist in kaum einem Prozess eingeplant. Wer die Ausnahme nutzen will, muss sie einplanen. Sonst steht da ein Verfahren, das nach Prüfung aussieht und keine ist.
Auf den Punkt
- Drei Bedingungen müssen zusammenkommen. Der gewöhnliche Werbetext erfüllt sie nicht.
- Prüfen heißt inhaltlich prüfen, mit der Befugnis, den Text abzulehnen.
- Ohne benannte und veröffentlichte Verantwortung greift die Ausnahme nicht.
„Das Risiko ist das Bußgeld“
Das nehmen Sie mit
- Sie wissen, warum das Bußgeld für Sie das unwahrscheinlichste Risiko ist.
- Sie kennen den Weg, auf dem Verstöße tatsächlich auffallen.
- Sie sehen, dass die Kennzeichnung auf drei Ebenen gleichzeitig läuft.
In jeder Runde zum AI Act kommt irgendwann die Zahl. 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten. Danach ist es kurz still, und dann geht die Diskussion woanders weiter.
Die Zahl lenkt ab. Für kleinere Unternehmen greift ohnehin eine automatische Reduktion, 50 Prozent für KMU und 75 Prozent für Kleinstunternehmen. Vor allem aber setzt ein Bußgeld ein Verfahren voraus, und das ist der langsamste aller Wege.
Ein fehlendes Label auf einem Werbebild prüft man mit bloßem Auge. Dafür braucht es keine Behörde.
Die realistischen Wege sind schneller und billiger für den, der sie geht.
| Weg | Wer ihn geht |
|---|---|
| Abmahnung | Wettbewerber. Die Kennzeichnungspflicht ist voraussichtlich eine Marktverhaltensregel |
| Beschwerde | Jede betroffene Person, bei der Bundesnetzagentur als Marktüberwachung |
| Plattform-Sanktion | Die Plattform selbst, per Takedown oder Kontosperre |
| Strafanzeige | Betroffene bei ehrverletzenden Deepfakes |
Dazu kommt: Die Kennzeichnung nach dem AI Act ersetzt keine der bestehenden. Sie kommt obendrauf, und die Pflichten können nebeneinander verletzt werden.
- KI-Inhalt? Hinweis oder Icon nach dem AI Act.
- Werbung? Werbekennzeichnung, unabhängig davon.
- Personenbezug? Datenschutzinformation, ebenfalls unabhängig.
KI zu versprechen, wo keine drin ist, ist selbst irreführend. Der Begriff dafür heißt AI Washing, und er ist angreifbar wie jede andere Falschangabe.
Auf den Punkt
- Das Bußgeld ist der langsamste Weg, die Abmahnung der schnellste.
- Verstöße sind von außen sichtbar, das macht sie leicht angreifbar.
- AI Act, Werbekennzeichnung und Datenschutz laufen nebeneinander.
Was bis wann steht
Das nehmen Sie mit
- Sie haben sechs Punkte, die Sie anordnen können, mit klarer Zuständigkeit.
- Sie haben eine Entscheidungshilfe für den Einzelfall.
- Sie wissen, was im Zweifel gilt.
Die fünf Irrtümer laufen auf sechs Aufgaben zu. Keine davon braucht ein Projekt, alle brauchen eine Zuständigkeit.
| Was | Wer |
|---|---|
| KI-Inventur: Wo entstehen Inhalte, wo laufen Chatbots? | IT gemeinsam mit den Fachbereichen |
| Rollenfrage je System klären: Anbieter oder Betreiber? | Einkauf und Recht |
| Kennzeichnungsregeln je Kanal festlegen | Kommunikation |
| Redaktionsprozess verankern, Verantwortliche benennen | Kommunikation, im Impressum sichtbar |
| Verträge mit Agenturen und Dienstleistern anpassen | Einkauf |
| Team schulen: KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Pflicht | Personalentwicklung |
Für den Einzelfall reichen vier Fragen. Sie führen in der Reihenfolge durch alles, was in diesem Heft steht.
- Spricht jemand direkt mit der KI? Wenn ja und es ist nicht offensichtlich, gehört ein Hinweis in die erste Interaktion. Vorher klären, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind.
- Ist es Bild, Ton oder Video, und wirkt es echt? Dann sichtbares Label im Inhalt, auch im Vorschaubild. Erkennbar Gezeichnetes oder rein kosmetische Bearbeitung braucht keins.
- Ist es ein veröffentlichter Text zu einem öffentlichen Thema? Ungeprüft offenlegen. Inhaltlich geprüft mit benannter Verantwortung: kein Label. Intern, E-Mail oder gewöhnlicher Werbetext: nicht erfasst.
- Verarbeitet die KI Emotionen oder biometrische Merkmale? Betroffene informieren. Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist Emotionserkennung verboten, daran ändert auch der beste Hinweis nichts.
Kennzeichnen und nachfragen. Ein überflüssiges Label ist kein Rechtsverstoß. Ein fehlendes kann einer sein.
Auf den Punkt
- Sechs Aufgaben, sechs Zuständigkeiten. Keine davon braucht ein Projekt.
- Vier Fragen genügen für den Einzelfall.
- Die Asymmetrie im Zweifel ist eindeutig: lieber ein Label zu viel.
Zusammenfassung
Nicht nur die Hersteller
Die Verordnung kennt Anbieter und Betreiber. Wer KI einsetzt, ist drin. Maßanfertigung oder eigenes Label machen Sie zum Anbieter.
Nicht alles
Sichtbar kennzeichnen müssen Sie bei Deepfakes und ungeprüften Texten zu öffentlichen Themen. Übersetzung und Zusammenfassung zählen als inhaltlicher Eingriff.
Nicht erst im Dezember
Die Schonfrist gehört den Herstellern. Ihre Offenlegung gilt ab dem 2. August. Das Label gehört in den Inhalt, nicht daneben.
Draufschauen ist kein Prüfen
Inhaltliche Prüfung mit Ablehnungsbefugnis, dazu eine benannte und veröffentlichte Verantwortung. Beides, sonst greift die Ausnahme nicht.
Nicht das Bußgeld
Der schnelle Weg ist die Abmahnung, weil ein fehlendes Label von außen sichtbar ist. AI Act, Werbung und Datenschutz laufen nebeneinander.
Sechs Aufgaben
Inventur, Rollenfrage, Kanalregeln, Redaktionsprozess, Verträge, Schulung. Je eine Zuständigkeit, kein Projekt.
Wie es weitergeht
Dieses Heft räumt Irrtümer aus. Es ersetzt keine rechtliche Prüfung und keinen Blick auf Ihre konkreten Systeme.
Der ehrlichste nächste Schritt ist die Inventur. Setzen Sie sich mit zwei Leuten aus IT und Kommunikation eine Stunde zusammen und schreiben Sie auf, wo bei Ihnen KI-Inhalte entstehen und wo Chatbots laufen. Ohne diese Liste ist alles andere geraten.
Stand: 29. Juli 2026. Das regulatorische Umfeld bewegt sich, insbesondere bei den Fristen für Hochrisiko-Systeme. Prüfen Sie vor Entscheidungen den aktuellen Stand.
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